Mit der Pa.Iv. Roduit 21.498 soll die Stellung der Versicherten im Rahmen von medizinischen Gutachten der IV verbessert werden. Demnach würde die Vergabe von monodisziplinären Gutachten (d.h. Gutachten, die sich nur auf einen Gesundheitsbereich beziehen) künftig per Einigungsverfahren geregelt, indem sich IV-Stellen und Versicherte gemeinsam auf einen Sachverständigen einigen.
Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) begrüsst dieses Vorhaben. Es erhöht die Akzeptanz der Gutachten bei den Versicherten und beschleunigt die Abklärungsverfahren, wodurch Kosten gespart werden. Dies auch auf kommunaler Ebene: Wenn Betroffene aufgrund hängiger Verfahren lange auf einen IV-Rentenentscheid warten müssen, muss allenfalls die kommunale Sozialhilfe für sie aufkommen. Für den SGV ist aber klar, dass Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen von Sozialversicherungen, die der kommunalen Sozialhilfe vorgelagert sind, unterstützt werden müssen.
Gleichzeitig regt der SGV die Schaffung einer schweizweit einheitlichen Gutachterliste an. Dies würde die Akzeptanz der Gutachten weiter erhöhen und zu mehr Rechtssicherheit führen.