Individualbesteuerung: Nationalrat will keine Übertragbarkeit kinderbezogener Abzüge

am 08. Mai 2025
Lesedauer: ca. 2min

Die Debatte um die Individualbesteuerung (24.026) ging am 7. Mai in eine neue Runde: Der Nationalrat hat in einer intensiven Debatte gegen den Widerstand der SVP und der Mitte mit knappem Mehr (101 gegen 95 Stimmen) beschlossen, auf einen Kompromissvorschlag seiner vorberatenden Kommission beim Steuertarif einzugehen. Dieser Vorschlag liegt zwischen der ursprünglichen Variante des Bundesrates, welche Mindereinnahmen von 870 Mio. CHF verursacht hätte, und dem Vorschlag des Ständerates mit einem deutlich progressiver ausgestalteten Steuertarif, welcher die Mindereinnahmen auf 380 Mio. CHF begrenzt hätte. Er würde noch zu Mindereinnahmen von geschätzten 600 Mio. CHF führen.

Ausserdem hat der Nationalrat den Vorschlag des Ständerates abgelehnt, kinderbezogene Abzüge - wenn sie nicht mehr auf das steuerbare Einkommen eines Elternteils angewendet werden können - auf den anderen Elternteil zu ermöglichen. Nur die SVP-Fraktion hat für den Vorschlag gestimmt.

Der SGV begrüsst, dass der Nationalrat die Übertragbarkeit der kinderbezogenen Abzüge abgelehnt hat. Solche widersprechen in fundamentaler Weise dem Grundgedanken der Individualbesteuerung, würden die positiven Erwerbsanreize reduzieren, hätten substanzielle Steuerausfälle zur Folge und würden Steuerverfahren auf unnötige Weise verkomplizieren und damit administrativen Mehraufwand für Steuerbehörden und steuerpflichtige Personen bedeuten.

Das Geschäft geht damit wieder zurück in den Ständerat, welcher sich voraussichtlich in der Herbstsession wieder mit dem Geschäft befassen wird.

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