Betreuungszulage: Einigung auf ständerätliches Finanzierungsmodell

am 08. Mai 2025
Lesedauer: ca. 2min

Im Parlament herrscht Konsens darüber, dass eine dauerhafte Lösung für die finanzielle Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (21.403) gefunden werden muss. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat im Rahmen der Sondersession am 6. Mai einer Betreuungszulage zugestimmt, welche, ähnlich wie die Elternzulage, Eltern bei den Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung entlasten soll. Vorgesehen ist eine Betreuungszulage für Kinder bis acht Jahre. Diese beträgt monatlich mindestens 100 Franken, wenn Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution betreut werden, und max. 500 Franken. Das ständerätliche Modell sieht vor, dass die Betreuungszulage analog den Familienzulagen über Beiträge der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden und der Kantone finanziert werden soll. Der SGV bedauert, dass eine direkte Bundesbeteiligung im Sinne des ursprünglichen nationalrätlichen Modells und der Minderheit Prelicz-Huber (Art. 16a Abs. 2) nicht übernommen wurde.

Beide Räte wollen die Vorlage als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)» präsentieren. Die grosse Kammer beharrt aber im Gegensatz zum Ständerat auf der Weiterführung der Programmvereinbarungen, und will den Bund finanziell stärker in die Pflicht nehmen. Dieser soll in den ersten vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes 200 Mio. Franken investieren, was der SGV ausdrücklich begrüsst. Mit den Programmvereinbarungen werden für die Kantone Anreize geschaffen, um weiter in die frühe Förderung zu investieren, Angebotslücken zu schliessen und institutionelle Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen zu schaffen. Die Programmvereinbarungen sollen während 14 Jahren gelten.

Mit diesen Differenzen geht die Vorlage nun zurück an den Ständerat.

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