Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) möchte die gesetzliche Grundlage für eine schweizweite elektronische Betreibungsregisterauskunft schaffen. Der SGV begrüsst dieses Vorhaben ausdrücklich: Betreibungsregisterauskünfte sind heute auf den Kreis desjenigen Amtes beschränkt, bei dem das Gesuch eingereicht wird. Dies führt zu Mehraufwand sowohl bei der Bevölkerung als auch bei den Behörden. Ein Handlungsbedarf ist daher klar gegeben, und eine zentrale elektronische Datenbank wird die Effizienz der Verwaltungsprozesse spürbar erhöhen.
Für den SGV ist dabei zentral, dass die Bevölkerung auch mit der zukünftigen E-ID unkompliziert eine Selbstauskunft beziehen kann, wie er in seiner Stellungnahme zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs festhält. Der Schweizerische Gemeindeverband hat zum Vorschlag der RK-N daher lediglich eine kleinere Anmerkung formeller Natur angebracht.
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