Der Umgang mit Feuerwerk ist Sache der Gemeinden

am 31. Januar 2025
Lesedauer: ca. 1min

Mit der Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» soll der Verkauf und die Verwendung von lauten Feuerwerkskörpern grundsätzlich verboten werden. Der SGV kann die dahinterstehenden Lärm- und Umweltschutzanliegen der Initianten nachvollziehen. Indes erachtet er die bestehenden Rechtsgrundlagen als genügend: Viele Gemeinden wenden bereits heute Verbote oder Einschränkungen an und machen damit gute Erfahrungen. Ein schweizweites Verbot, das die Kompetenz der Kantone und Gemeinden übersteuert, ist daher unnötig. Seine Position hat der SGV am 31. Januar im Rahmen einer Anhörung vor der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) dargelegt.

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