Tempo 30: Keine weiteren Vorgaben des Bundes auf Kosten der Gemeindeautonomie!
Der Bundesrat hat am 3. September seine Vorschläge zur Umsetzung der Motion 21.4516 Schilliger vorgelegt. Diese fordert, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts grundsätzlich Tempo 50 gelten soll. Städte- und Gemeindeverband anerkennen den Wunsch nach einer sinnvollen Hierarchie im Strassennetz, lehnen aber die Einschränkung der Gemeindeautonomie und die Vorgabe, zwingend lärmarme Beläge einbauen zu müssen, entschieden ab.
Die eidgenössischen Räte hatten die Motion im Frühjahr 2024 an den Bundesrat überwiesen – entgegen den Interessen von Städten und Gemeinden. Es ist unbestritten, dass die Hierarchie des Strassennetzes sichergestellt werden muss. Es geht aber klar zu weit, die Gemeinden und Städte in ihrer Hoheit über Temporeduktionen auf ihren Strassen einzuschränken. Insbesondere dann, wenn dies auf Verordnungsebene geschehen, und der Bevölkerung so das demokratische Mitspracherecht verwehrt werden soll. Der Bund greift hier übermässig und ohne Not in die innerkantonale Organisationsautonomie ein und verordnet Massnahmen, welche die Umsetzung auf lokaler Ebene erschweren.
Gemeinden und Städte können selbst am besten beurteilen, wo eine Abweichung von den geltenden Höchstgeschwindigkeiten notwendig und zweckmässig ist. Sie wägen bereits heute verantwortungsvoll ab, wo und wie sie solche Verkehrsmassnahmen im Interesse ihrer Bevölkerung umsetzen. Sie verfolgen dabei das Ziel, den Siedlungsraum für ihre Bevölkerung sicher und attraktiv zu gestalten, Emissionen zu vermeiden und gleichzeitig die verkehrliche Erreichbarkeit zu gewährleisten. Dafür benötigen die kommunalen Behörden ausreichend Handlungsspielraum. Dieser darf keinesfalls durch weitere Vorgaben auf Bundesebene eingeschränkt werden, zumal Geschwindigkeitsbegrenzungen oftmals die wirksamste und wirtschaftlichste Massnahme für die Verkehrssicherheit und den Lärmschutz darstellen.
Der nun vorgelegte Verordnungsentwurf hat für die anderen Staatsebenen drastische Verschärfungen zur Folge: Gemeinden, Städte und Kantone sollen auf «verkehrsorientierten» Strassen zum Einbau von lärmarmen Belägen (LAB) verpflichtet werden. Tempo 30 zum Lärmschutz soll nur noch dann umgesetzt werden können, wenn der Lärm nicht ausreichend durch den Einbau eines LAB gesenkt werden kann. Dies würde zu Mehrkosten, Verzögerungen und zusätzlichem Aufwand führen und den lokalen Handlungsspielraum unnötig einschränken. Diese starre Verpflichtung und Verschärfung lehnen der Städte- und der Gemeindeverband entschieden ab und sie bringen sich entsprechend ein. Sie verweisen dabei auf die durch die Bundesverfassung (Art. 50) garantierte Gemeindeautonomie und fordern Bund und Kantone dazu auf, den Handlungsspielraum der Städte und Gemeinden zu respektieren und auf diese unnötigen Vorgaben zu verzichten.
Medienmitteilung