Gemäss dem Schweizerischen Erdbebendienst können Erdbeben in der Schweiz über einen Zeitraum von 100 Jahren allein an Gebäuden und ihren Inhalten Schäden von bis zu 44 Milliarden Franken verursachen. Gleichzeitig sind in der Schweiz gerade mal 15 Prozent der Gebäude gegen Erdbeben versichert. Angesichts dieses Schadenpotenzials unterstützt der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) die Bestrebungen des Bundes nach einer Einführung einer landesweiten Eventualverpflichtung für öffentliche und private Gebäudeeigentümer zur Finanzierung von Erdbebenschäden.
Gleichzeitig ist es aus Sicht des SGV aber problematisch, dass Gebäude mit einer Versicherungssumme von mehr als 25 Millionen Franken von der Eventualverpflichtung ausgeschlossen werden sollen. Zahlreiche kommunale Gebäude mit gemeinnützigem Zweck – beispielsweise Schulen – würden so im Ereignisfall nicht von finanzieller Hilfe profitieren können. Der SGV regt in seiner Stellungnahme deshalb an, diesen Schwellenwert nochmals zu überarbeiten.
Des Weiteren schlägt der Verband vor, den von den Gebäudeeigentümern im Ereignisfall geschuldeten Prozentsatz von maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme nicht explizit in die Bundesverfassung aufzunehmen. Eine allfällige Anpassung des Prozentsatzes liesse sich auf Gesetzesstufe ungleich einfacher vornehmen.
Schliesslich fordert der SGV auch eine Anpassung des betreffenden Artikels 74a der Bundesverfassung. Dieser ist im Moment zu allgemein gehalten und würde dem Bund allzu weitläufige Kompetenzen einräumen, weshalb der Anwendungsbereich hier noch klarer eingegrenzt werden muss.
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