Die Sommersession findet vom 2. bis 20. Juni statt und bringt zahlreiche Geschäfte auf die Traktandenliste, die die Gemeinden direkt betreffen.
Die Initiative «200 Franken sind genug!» sieht eine massive Reduktion der Radio- und TV-Gebühren vor. Sie würde den medialen Service public, der bereits heute unter Druck steht, weiter schwächen und den Lokaljournalismus gefährden – insbesondere in peripheren Regionen und für sprachliche Minderheiten.
Gleichzeitig rückt die Motion «Verursacherorientierte Finanzierung der zusätzlichen Trinkwasseraufbereitungsanlagen infolge strengerer Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel» wieder ins Zentrum der politischen Debatte – vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen. Nach dem Skandal um Chlorothalonil sorgen nun die PFAS – diese «ewigen Schadstoffe» – für Schlagzeilen und verdeutlichen den dringenden Bedarf nach einem klaren, solidarischen Finanzierungsrahmen für die Trinkwasseraufbereitung. Die Gemeinden tragen bereits heute einen Grossteil der nötigen Investitionen – oft ohne ausreichende Unterstützung. Ein gerechter Mechanismus auf Bundesebene, der dem Verursacherprinzip entspricht, ist unerlässlich.
Unsere Sessionsvorschau beleuchtet diese Themen sowie weitere wichtige Geschäfte für die Gemeinden.
Das Parlament konnte die geplante Änderung des Energiegesetzes EnG zum beschleunigten Ausbau von Wasser-, Solar- und Windparkanlagen in der Frühlingssession nicht zu Ende beraten (23.051) Mehrere Differenzen zwischen den beiden Räten blieben bestehen, insbesondere bei der Frage des Einbezugs der Standortgemeinden in das beschleunigte Verfahren. Der Nationalrat hatte sich dem Ständerat angeschlossen, aber in Art. 14a Abs.1bis noch hinzugefügt, dass eine Zustimmung der Standortgemeinden notwendig ist, «soweit bestehendes oder künftiges kantonales Recht» nichts anderes bestimmt.
An ihrer Sitzung vom 2. Mai befasste sich die ständerätliche Kommission schwerpunktmässig mit dem Thema Wasserkraft und hielt daran fest, die 16 Wasserkraft-Projekte des Stromversorgungsgesetzes angesichts ihrer wesentlichen Bedeutung für die Versorgungssicherheit raschmöglichst und unter Ausschluss der Verbandsbeschwerde umzusetzen. In Sachen Zustimmung der Standortgemeinde beschloss sie ebenfalls Festhalten am Entscheid des Ständerats.
Die Vorlage geht am 5. Juni in den Ständerat und ev. am 12. Juni in den Nationalrat.
Position SGV: Der SGV empfiehlt dem Ständerat, in Art. 14a Abs. 1bis EnG an seinem Beschluss festzuhalten und den Vorschlag des Nationalrats abzulehnen. Die Zustimmung der Standortgemeinden in die Verfahren ist erforderlich und soll im Gesetz verankert werden. Die vom Nationalrat beschlossene Formulierung hingegen ist nicht zielführend und führt zu unnötigen Planungsunsicherheiten. Es gilt das in Kraft getretene Recht.
Die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (24.060) will die Haushaltsabgabe auf CHF 200 pro Haushalt und Jahr senken und die Unternehmensabgabe gänzlich abschaffen. Der Anteil der privaten regionalen Radio- und Fernsehstationen darf dabei in absoluten Zahlen nicht sinken, womit der prozentuale Anteil deutlich zunehmen würde. Die Erträge der Abgabe würden sich mit der Initiative ungefähr halbieren.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, will aber einen Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe umsetzen: Die Haushaltsabgabe soll ab 2027 schrittweise auf CHF 300 pro Jahr sinken. Die Initiative sorgte im Parlament für intensive Debatten. Die nationalrätliche Kommission (KVF-N) formulierte zwei Gegenentwürfe (25.400 und 25.433), welche den Initianten stark entgegenkamen und ebenfalls für massive Ertragsausfälle gesorgt hätten. Beide wurden jedoch von der ständerätlichen Kommission (KVF-S) im Februar und April mit Verweis auf den Gegenvorschlag des Bundesrats deutlich abgelehnt. Diese sieht bei der Entlastung von Unternehmen keinen weiteren Handlungsbedarf. Zudem erachtet die Kommission eine mediale Vielfalt und eine starke viersprachige SRG als wichtig für eine lebendige Demokratie und eine qualitativ hochstehende journalistische Grundversorgung, insbesondere auch in den sprachlichen Randregionen. Die KVF-N hat daraufhin in der weiteren Beratung von Ende April entschieden, auf einen Gegenentwurf zu verzichten und die Initiative dem Nationalrat zur Ablehnung zur empfehlen.
Die Vorlage kommt mit zwei Minderheitsanträgen am 2. und 12. Juni in den Nationalrat.
Position SGV: Der SGV lehnt die Initiative entschieden ab und begrüsst den Entscheid der zuständigen Kommissionen, auch den Gegenvorschlägen 25.400 und 25.433 keine Folge zu geben. Die damit einhergehende massive Reduktion der Mittel bei der SRG würde den Regionaljournalismus stark gefährden, und dies in Zeiten, in denen der mediale Service public sowieso schon stark gefährdet ist. Eine mediale Vielfalt und eine starke viersprachige SRG sind wichtig für eine lebendige Demokratie und eine qualitativ hochstehende journalistische Grundversorgung, insbesondere auch in den sprachlichen Randregionen. Der bundesrätliche Vorschlag, die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte bis zum Jahr 2029 schrittweise auf jährlich CHF 300 zu senken, geht bereits sehr weit, stellt für die SRG eine Herausforderung dar und gefährdet damit die erwähnte journalistische Grundversorgung. Noch weitergehende Kürzungen wären schlicht unverantwortlich.
Die Debatte folgt aufgrund der Initiative einer falschen Reihenfolge: Vor dem Finanzbedarf muss der Leistungsauftrag der SRG definiert werden, aus welchem sich dann der Finanzbedarf ergibt. Die Art und Weise der Finanzierung ist unabhängig vom Finanzbedarf und muss separat geklärt werden. Es ist klar, dass es längerfristig eine alternative Finanzierung zur heutigen Medienabgabe braucht, welche administrativ sehr aufwendig und ineffizient ist.
Im Interesse einer vielfältigen regionalen Berichterstattung empfiehlt der SGV dem Parlament, die Initiative wie auch sämtliche Minderheitsanträge klar abzulehnen.
Die Motion von Ständerat Matthias Michel (24.3905) will den Bundesrat beauftragen, ein Pilotprojekt zu initiieren, um das elektronische Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden (E-Collecting) zu erproben. Die E-ID-Vertrauensinfrastruktur soll dazu als technische Grundlage dienen. Der Bundesrat befürwortet die Motion und der Ständerat hat sie in der Wintersession 2024 angenommen. Er hat in Erfüllung eines Postulates der staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) einen ausführlichen Bericht zur Thematik erstellt. Die SPK-N hat sich mit 15 zu 9 Stimmen ebenfalls für die Vorlage ausgesprochen.
Eine Motion (24.3851) von Ständerat Benjamin Mühlemann geht weiter und fordert, dass Unterschriftensammlungen künftig über digitale Kanäle stattfinden sollen. Der Bundesrat soll beauftragt werden, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die entsprechende Technologieplattform resp. die notwendigen digitalen Anwendungen einzuführen. Der Bundesrat lehnt die Motion ab mit dem Hinweis, dass einerseits erst mit Pilotprojekten Erfahrungen gesammelt werden sollen und andererseits E-Collecting die Unterschriftensammlung auf Papier nicht ersetzen, sondern nur ergänzen dürfe. Auch diese Motion hat der Ständerat in der Wintersession 2024 angenommen. Die SPK-N spricht sich mit knappem Mehr (13 zu 11 Stimmen) ebenfalls für die Motion aus, will sie aber dahingehend ändern, dass Unterschriftensammlungen auf Papier weiterhin möglich sein sollen.
Der Nationalrat befasst sich am 16. Juni mit den Motionen 24.3851 und 24.3905.
Position SGV: Der SGV befürwortet beide Motionen mit der Einschränkung, dass Unterschriftensammlungen auf Papier weiterhin möglich sein sollen. Mittel- bis langfristig soll jedoch das E-Collecting zum Standard werden. Heute gibt es eine systeminhärente Missbrauchsgefahr: Jenseits des Abgleichs, ob eine Person in einer Gemeinde lebt und stimmberechtigt ist, können die Gemeinden heute nicht feststellen, ob Unterschriften bei Volksinitiativen oder Referenden gefälscht worden sind; sie können der Bundeskanzlei lediglich Verdachtsfälle mitteilen. Das Potential von E-Collecting ist daher in dieser Hinsicht gross. Auch kann E-Collecting den organisatorischen Aufwand für alle Beteiligten deutlich reduzieren. Bedingung dafür ist, dass die E-ID-Vertrauensinfrastruktur als technische Basis dient. Bei einem Ja an der Urne am 28. September 2025 tritt das Gesetz zur E-ID voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft. Die E-ID kommt also bald.
Bislang ist die Verwendung von digitalen Inhalten im Nationalbibliotheksgesetz nicht geregelt. Der Bundesrat will das mit der Einführung einer Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte ändern (Entwurf 3 der Kulturbotschaft, 24.027). Damit soll sichergestellt werden, dass die Nationalbibliothek ihren Sammel- und Vermittlungsauftrag auch im digitalen Bereich erfüllen kann. Da die Werke nicht kommerziell genutzt werden und Zugangsbeschränkungen vorgesehen sind, soll die Nationalbibliothek digitale Inhalte vergütungsfrei sammeln können.
Der Ständerat hatte in der Frühjahrssession verschiedene Anpassungen vorgenommen. So will er den Zugriff auf nicht frei zugängliche Inhalte auf die Arbeitsplätze in der Nationalbibliothek beschränken. Ferner soll die Nationalbibliothek zur Unterstützung der Kulturschaffenden einen Pauschalbetrag an eine Verwertungsgesellschaft entrichten. In der weiteren Differenzbereinigung hat die nationalrätliche Kulturkommission den Beschluss des Ständerates nun der ursprünglichen Fassung des Bundesrates klar mit 21 zu 3 Stimmen vorgezogen. Mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt hat die Kommission einen Antrag, wonach der Beitrag an die Verwertungsgesellschaft freiwillig sein soll.
Der Nationalrat befasst sich am 3. Juni und der Ständerat ev. am 4. Juni mit dem Geschäft.
Position SGV: Der SGV hätte es bevorzugt, wenn das Sammeln und Vermitteln vergütungsfrei geblieben wäre, kann die Kompromisslösung aber unterstützen.
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen EL zur AHV/IV (24.070) will der Bundesrat die Finanzierung von Betreuungsleistungen über die EL sicherstellen und verfrühte Heimeintritte verhindern. Der Nationalrat hatte die Vorlage in der Wintersession 2024 als Erstrat mit Anpassungen angenommen. So soll der psychosoziale Aspekt der Betreuung neu in Art. 14a Abs. 1 aufgenommen und den Kantonen eine flexiblere Handhabung der Pauschalen ermöglicht werden. Nach Eintreten und Beginn der Detailberatung Ende Februar hat die ständerätliche Kommission die Vorlage im April ebenfalls angenommen. Sie ist wie der Nationalrat der Ansicht, dass die psychosoziale Komponente der Betreuung stärker berücksichtigt werden sollte, möchte dies im Gesetz aber eindeutiger und verbindlicher regeln. Daher beantragt sie in Art. 14a Abs. 1 Bst. e neu die «Förderung der Alltagsgestaltung und der sozialen Teilhabe» aufzunehmen.
Der Ständerat befasst sich am 4. und ev. am 12. Juni mit dem Geschäft, der Nationalrat ev. am 11. und 13. Juni.
Position SGV: Eine gute, bedarfsgerechte Betreuung im Alter ist angesichts der demographischen Entwicklung zentral. Die Zahl der betagten Menschen, die Betreuung benötigen, wird sich in den nächsten 20-30 Jahren massiv erhöhen. Ein Grossteil wird dabei nicht auf die Unterstützung von Angehörigen zurückgreifen können. Die geplante Änderung des ELG ist ein wichtiger Schritt, um der älteren Bevölkerung ein selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen im Alter zu ermöglichen und unnötige, verfrühte und kostentreibende Heimeintritte zu verhindern.
Der auf Bundesebene festgelegte Rahmen des Leistungskatalogs mit den flexiblen Pauschalen lässt den Kantonen den notwendigen Handlungsspielraum. Der SGV begrüsst die Entscheide der ständerätlichen SGK-S, sie hat damit wesentliche Verbesserungen vorgenommen. Erfahrungen aus Städten und Gemeinden zeigen, dass ältere Personen oftmals zusätzliche Informationen und Unterstützung brauchen, um die finanzierten Leistungen zu organisieren und beziehen zu können. Es ist daher zielgerichtet, die Förderung der Alltagsgestaltung und der sozialen Teilhabe in Art. 14a Abs. 1 Bst. e aufzunehmen, damit die Pauschalen ihre volle Wirkung entfalten können. Das Kostendach der Pauschale bleibt dabei unverändert. Es geht also nicht um einen Ausbau, sondern um eine wirkungsvolle Ausrichtung der Vorlage. Der SGV ersucht den Ständerat daher, der Kommissionsmehrheit zu folgen und der Vorlage zuzustimmen.
Die Motion 24.3983 von Ständerat Benedikt Würth verlangt, dass abgesehen von temporären Waldrodungen der Rodungsersatz zukünftig nicht mehr im Prinzip über den Realersatz, sondern zu wesentlichen Teilen qualitativ erfolgen soll. In der Konsequenz hat dies zur Folge, dass die Waldfläche als Ganzes abnehmen wird.
Gesamtschweizerisch nimmt die Waldfläche zwar zu, die regionalen Unterschiede bleiben jedoch gross. Über 90 Prozent der Waldflächenzunahme findet oberhalb von 1 000 Metern über Meer statt, meist in steilen, forstwirtschaftlich schwierigen Lagen. Im Mittelland sowie in den Talgebieten der Gebirgskantone steht der Wald dagegen unter Druck. Dort, wo Wald an Wohngebiet und Kulturland grenzt, spielen sich heute die relevanten Nutzungskonflikte ab. Deshalb ist es wichtig, in diesen Regionen Rodungen im Grundsatz durch Aufforstungen (Realersatz) zu kompensieren. Zudem ist es bereits heute im Rahmen des geltenden Rechts (Waldgesetz; SR 921.0) möglich, anstelle von Realersatz unter bestimmten Umständen qualitative Ersatzmassnahmen anzuordnen. Dies erfolgt im Rahmen der kantonalen Umsetzung und Vollzugsfreiheit in aller Regel pragmatisch und auf die örtlichen Begebenheiten angepasst. Heute eine gute föderale Lösung.
Der Nationalrat befasst sich am 12. Juni mit den Motionen Würth.
Position SGV: Rund 30 Prozent der gesamten Waldfläche gehört der Öffentlichkeit, darunter auch vielen Gemeinden bzw. Burgergemeinden. Die Gemeinden und Städte leisten somit einen wichtigen Beitrag dafür, die zahlreichen Waldleistungen aufrecht zu erhalten. So profitiert die Bevölkerung ausgiebig von der Erholungs- und der Schutzfunktion der Wälder. Auch beim Klimawandel kommt den Waldgebieten eine wichtige regulierende Wirkung etwa in Bezug auf Hitze oder als Wasserspeicher zu. Dabei spielt die Walderhaltung und die nachhaltige Nutzung der Wälder eine zentrale Rolle.
Grundsätzlich neuer gesetzlicher Handlungsbedarf auf nationaler Ebene besteht nicht.
Wir ersuchen Sie deshalb, die Motion 24.3983 abzulehnen.
Der Ständerat behandelt die Motion 20.3052 von alt-Nationalrat Kurt Fluri drei Jahre nach deren Annahme durch den Nationalrat (17.03.2022). Die Gewinnung von sauberem Trinkwasser wird für viele kommunale Wasserversorger in Folge strengerer Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel zunehmend zur grossen Herausforderung. Das Fungizid Chlorothalonil steht beispielhaft dafür. Die Motion verlangt, dass bei der Finanzierung des notwendigen verfahrenstechnischen Ausbaus der Trinkwasseraufbereitung infolge strengerer Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel, Düngerprodukten und Biozide eine national einheitliche, verursacherorientierte Finanzierungslösung geschaffen wird.
Das Geschäft kommt am 5. Juni 2025 in den Ständerat.
Position SGV: Der SGV unterstützt die Motion ausdrücklich und engagiert sich seit Beginn für das Anliegen, eine verursacherorientierte Finanzierung der zusätzlichen Trinkwasseraufbereitung infolge strengerer, durch den Bundesrat festgelegter Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel sicherzustellen. Der vorgeschlagene Ansatz des Verursacherprinzips reiht sich ein in andere Finanzierungen von Massnahmen gegen Mikroverunreinigungen – darunter auch PFAS – und ist unerlässlich, um auch bei verschärften Grenzwerten sowie zunehmenden Herausforderungen im Bereich der Versorgungssicherheit qualitativ einwandfreies Trinkwasser sicherzustellen.
Die Finanzierung ausschliesslich den Kantonen und Gemeinden zu delegieren, wird der Realität vor Ort nicht gerecht: Die Gemeinden tragen bereits heute einen grossen Teil der notwendigen Investitionen für sauberes Trinkwasser – oft ohne ausreichende finanzielle Unterstützung. Es braucht einen klaren und solidarischen Rahmen auf Bundesebene, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen wirksam begegnen zu können: Das Fungizid Chlorothalonil sowie die Ewigkeitschemikalien PFAS stehen beispielhaft dafür. Heute überprüft der Bund laufend die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und erlässt mit quasi sofortiger Wirkung strengere Grenzwerte für das Trinkwasser, sobald ein Wirkstoff verboten wird. Die Verantwortlichen der Abwasserreinigungsanlagen (ARAs) sehen sich dadurch gezwungen, Millionenbeträge zu investieren, um die strengeren Grenzwerte in der Trinkwasseraufbereitung einhalten zu können. Die kommunale Ebene ruft die Mitglieder des Ständerats daher dazu auf, die Motion 20.3052 am 5. Juni anzunehmen.
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