Am 5. Juni hielt der Ständerat an einem zentralen Punkt seiner bisherigen Haltung fest: er will das Verbandsbeschwerderecht für Umweltorganisationen bei den 16 Grossprojekten im Bereich der Wasserkraft abschaffen. Damit wies er den Kompromissvorschlag des Nationalrats zurück, der eine Einschränkung des Zugangs zum Beschwerderecht vorsah (nur möglich bei gemeinsamer Einreichung durch drei Organisationen). Der Nationalrat, der sich ursprünglich mit der Frage befassen sollte, hat die Behandlung verschoben – die zuständige Kommission wird sich Ende Juni damit befassen. Das bedeutet, dass das Parlament nun bereits in der zweiten Session in Folge die Beratungen zur Änderung des Energiegesetzes (EnG, 23.051), die eine Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien bezweckt, nicht abschliessen konnte.
Position SGV: Für die Gemeinden – ebenso wie für die Kantone – ist es entscheidend, dass ein Kompromiss gefunden wird und das Projekt verabschiedet werden kann. Es bildet einen Grundpfeiler für die Entwicklung der inländischen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und soll die Versorgungssicherheit unseres Landes stärken. Dabei ist zentral, die Verfahren für Anlagen von nationalem Interesse zu straffen und gleichzeitig die Mitsprache der Standortgemeinden im Prozess sicherzustellen.
Beim Hauptstreitpunkt – dem Beschwerderecht der Organisationen – sprechen sich die Gemeinden für eine ausgewogene Lösung aus, die das Gesamtprojekt nicht gefährdet.
Das Parlament hat am 12. Juni entschieden, dass Waldflächen bei Rodungen nicht mehr zwingend an einem anderen Ort aufgeforstet werden und eine entsprechende Motion (24.3983) aus dem Ständerat an den Bundesrat überwiesen. Dies hat zur Folge, dass die Waldfläche als Ganzes abnehmen wird. Der Nationalrat hiess die Vorlage mit deutlichen 113 zu 75 Stimmen gut.
Position SGV: Der SGV bedauert den Entscheid des Nationalrats, die Motion 24.3983 anzunehmen, da dies den Waldschutz schwächt. Rund 30 % der Schweizer Waldfläche gehören der öffentlichen Hand, viele davon den Gemeinden. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der vielfältigen Waldleistungen – vom Schutz vor Naturgefahren über die Erholung bis zur Klimaregulation. Während die Waldfläche in höheren Lagen zunimmt, steht der Wald im Mittelland und in den Alpentälern unter Druck. Gerade dort sind Aufforstungen als Ausgleich für Rodungen zentral.
Der Ständerat hat die Motion Fluri (20.3052), die eine nationale Finanzierung neuer Infrastrukturen zur Wasseraufbereitung nach dem Verursacherprinzip vorsah, stillschweigend abgeschrieben. Durch die Ablehnung im Zweitrat ist das Geschäft damit erledigt. Der vorgeschlagene Ansatz hätte an das bestehende Finanzierungsmodell für Massnahmen gegen Mikroschadstoffe – darunter auch PFAS – angeknüpft und so die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser auch im Kontext verschärfter Grenzwerte und zunehmender Herausforderungen für die Versorgungssicherheit beim Wasser gewährleistet.
Position SGV: Der SGV bedauert, dass der Ständerat diese Lösung drei Jahre nach Annahme der Motion durch den Nationalrat nun begraben hat. Eine Finanzierung der Trinkwasseraufbereitung nach dem Verursacherprinzip ist aufgrund der vom Bundesrat verschärften Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel notwendig. Der Ansatz hätte an bestehende Finanzierungsmechanismen für Massnahmen gegen Mikroschadstoffe – darunter auch PFAS – angeknüpft und wäre zentral gewesen, um die Qualität des Trinkwassers auch bei steigenden Anforderungen zu sichern. Die alleinige Verantwortung den Gemeinden und Kantonen zu übertragen, greift zu kurz: Die Gemeinden tragen bereits heute den Grossteil der nötigen Investitionen – oft ohne ausreichende finanzielle Unterstützung.
National- und Ständerat haben ihre Differenzen bei der Modernisierung des Gesetzes über die Schweizerische Nationalbibliothek (Entwurf 3, 24.027) in der Sommersession bereinigt. Neu besteht für die Nationalbibliothek die Verpflichtung, auch elektronisch verfügbare Informationen mit einem Schweiz-Bezug (Helvetica) zu sammeln, zu erschliessen und zu erhalten. Der Nationalrat stimmte der Vorlage als Teil der Kulturbotschaft 2025 – 2028 am 3. Juni zu.
Bei der bisherigen Beratung dieser Bundesvorlage war der Sammlungsauftrag frei zugänglicher Inhalte mit Schweiz-Bezug an sich unbestritten, nicht so aber ein allfälliger Vergütungsanspruch für nicht frei zugängliche, elektronisch verfügbare Informationen. Der Nationalrat lehnte in der letzten Wintersession eine Regelung ab, gemäss welcher solche Rechteinhaber keine Vergütung erhalten sollen. Bei der zweiten Beratung des Gesetzes setzte sich nun am Dienstag in der grossen Kammer ein Kompromissvorschlag durch, der von der zuständigen Ständeratskommission ausgearbeitet worden war.
Der Vorschlag sieht vor, dass der Zugriff auf nicht frei zugängliche Inhalte nur vor Ort in der Nationalbibliothek möglich ist. Die Online-Konsultation solcher Werke wird Nutzerinnen und Nutzern gewährt, deren Identität überprüft wurde. Weiter wird die Nationalbibliothek zur Unterstützung der Kulturschaffenden einen jährlichen Beitrag in den Kulturfonds einer Verwertungsgesellschaft einzahlen müssen. Im Nationalrat setzte sich damit eine Mehrheit für eine Vergütungspflicht durch.
In den Schlussabstimmungen wurde die Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbibliothek mit 132 zu 63 Stimmen und 2 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 41 zu 2 Stimmen (Ständerat) angenommen.
Position SGV: Der SGV hätte es bevorzugt, wenn das Sammeln und Vermitteln elektronisch verfügbarer Informationen kostenlos geblieben wäre, kann den Entscheid der beiden Räte im Sinne einer Kompromisslösung aber unterstützen.
Der Ständerat hat in der Sommersession die letzten Differenzen zum Nationalrat beim indirekten Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative (24.026) ausgeräumt, welche eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung fordert. Er hat sich dabei beim Steuertarif für einen Kompromissvorschlag des Nationalrates ausgesprochen, der sich bezüglich der Mindereinnahmen mit geschätzten 600 Mio. jährlich bei der direkten Bundessteuer zwischen einem früheren Vorschlag des Ständerates und dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates bewegt. Auch bei den kinderbezogenen Abzügen ist der Ständerat dem Nationalrat gefolgt: Er besteht nicht mehr auf der Übertragbarkeit auf das andere Elternteil, falls diese das steuerbare Einkommen nicht mehr verringern. Beide Entscheide fielen hauchdünn mit Stichentscheid des Präsidenten.
Die Volksinitiative selbst empfiehlt der Ständerat dem Stimmvolk zur Annahme, ebenfalls mit Stichentscheid des Präsidenten. Er folgt damit dem Nationalrat, der sich bereits in der Sondersession im Mai für die Initiative ausgesprochen hatte. Auch dieser Entscheid fiel mit 98 zu 96 Stimmen äussert knapp aus.
In den Schlussabstimmungen wurde das Geschäft mit 101 zu 93 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 22 zu 21 Stimmen (Ständerat) angenommen.
Das Geschäft untersteht dem fakultativen Referendum, welches als sicher gilt. Daher wird aller Voraussicht nach das Stimmvolk das letzte Wort haben.
Position SGV: Der SGV unterstützt die Abschaffung der Heiratsstrafe, solange die Vorlage für die Gemeinden sowohl finanziell verkraftbar ist als auch mit einem vertretbaren administrativen Aufwand umgesetzt werden kann. Die Individualbesteuerung sichert die Aufhebung der Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren. Der SGV begrüsst, dass der Ständerat bei den letzten Differenzen dem Nationalrat gefolgt ist und auf die Übertragbarkeit der kinderbezogenen Abzüge verzichtet hat. Diese hätte in fundamentalter Weise dem Grundgedanken der Individualbesteuerung widersprochen, die positiven Erwerbsanreize reduziert, substanzielle Steuerausfälle zur Folge gehabt und Steuerverfahren auf unnötige Weise verkompliziert und damit administrativen Mehraufwand für Steuerbehörden und steuerpflichtige Personen bedeutet.
Die Individualbesteuerung gilt für alle Staatsebenen. Wichtig ist nun, dass der Bund Kantone und Gemeinden in die Umsetzung eng miteinbezieht und die im Gesetz vorgesehene Karenzfrist für das Inkrafttreten von 6 Jahren nach Ablauf der Referendumsfrist oder nach einer allfälligen – angesichts der Mehrheitsverhältnisse sehr wahrscheinlichen – Volksabstimmung nötigenfalls voll ausnutzt. Die organisatorischen, technischen und personellen Auswirkungen sind weitreichend und können zum heutigen Zeitpunkt nur schwer abgeschätzt werden.
Die Räte haben sich in der Sommersession auf die künftige Unterstützung beim betreuten Wohnen geeinigt (24.070). Mit der «EL-Vorlage für betreutes Wohnen im Alter» werden auf Bundesebene erstmals die Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Betreuungsleistungen über die EL sichergestellt. Heute sind viele EL-Bezügerinnen und Bezüger trotz niedriger Pflegestufe in Altersheimen. Mit der vom Parlament angenommenen Änderung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sollen künftig unnötige und verfrühte Heimeintritte verhindert und die Autonomie älterer Menschen gestärkt werden.
Der Nationalrat hatte der Vorlage in der Wintersession 2024 als Erstrat mit Anpassungen zugestimmt und vorgesehen, dass der psychosoziale Aspekt der Betreuung aufgenommen und den Kantonen eine flexiblere Handhabung der Pauschalen ermöglicht wird. In der Sommersession sprach sich der Ständerat im Rahmen seiner ersten Beratung für den Anspruch auf eine Förderung der Alltagsgestaltung und der sozialen Teilhabe aus. Diese Punkte hatten die Kantone und auch der Gemeindeverband im Vorfeld unterstützt. In der zweiten Sessionswoche schloss er sich beim letzten umstrittenen Punkt stillschweigend dem Nationalrat an: So soll der Bundesrat im Einzelnen regeln, wie mit den Vergütungen zu verfahren ist, wenn eine betroffene Person teilweise in einer Institution und teilweise zu Hause wohnt.
In den Schlussabstimmungen vom 20. Juni 2025 stimmte der Nationalrat der Vorlage mit 131 zu 65 Stimmen bei einer Enthaltung und der Ständerat mit 37 zu 3 bei 3 Enthaltungen zu.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments als wichtigen ersten Schritt hin zu besseren Rahmenbedingungen für eine gute, bedarfsgerechte Betreuung im Alter. Die Zahl der betagten Menschen, die Betreuung benötigen, wird sich in den nächsten 20-30 Jahren massiv erhöhen. Ein Grossteil wird dabei nicht auf die Unterstützung von Angehörigen zurückgreifen können.
Mit der vom Parlament angenommenen EL-Vorlage wird die Autonomie der älteren Menschen gefördert und unnötige Heimeintritte verhindert. Der auf Bundesebene festgelegte Rahmen des Leistungskatalogs mit den flexiblen Pauschalen lässt den Kantonen den notwendigen Handlungsspielraum. Der SGV begrüsst den Entscheid der Räte, die Förderung der Alltagsgestaltung und der sozialen Teilhabe in Art. 14a Abs. 1 Bst. e aufzunehmen, damit die Pauschalen ihre volle Wirkung entfalten können. Das Kostendach der Pauschale bleibt dabei unverändert. Es geht also nicht um einen Ausbau, sondern um eine wirkungsvolle Ausrichtung der Vorlage.
Der Nationalrat hat in der Sommersession die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (24.060) dem Volk nach einer intensiven, über drei Tage verteilten Debatte mit deutlichem Mehr von 116 zu 74 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Nur die SVP sowie Teile der FDP konnten sich für die Vorlage erwärmen. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Minderheitsantrag der SVP, welche die Initiative an die Kommission zurückweisen wollte mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Dieser hätte eine Entlastung der Haushalte und Unternehmen, eine Eingrenzung der Rolle der SRG in den Bereichen Unterhaltung, Sport und Online-Aktivitäten sowie mehr politische Einflussnahme bei der Vergabe von Konzessionen du der Definition des Service Public beinhalten sollen. Auch einen Antrag der Ratslinken, wonach die Finanzierung künftig über einen unabhängigen, durch 0.4 Mehrwertsteuerprozente gespeisten Fonds erfolgen soll, lehnte der Nationalrat ab.
Die Initiative will die Haushaltsabgabe auf CHF 200 pro Haushalt und Jahr senken und die Unternehmensabgabe gänzlich abschaffen. Der Anteil der privaten regionalen Radio- und Fernsehstationen darf dabei in absoluten Zahlen nicht sinken, womit deren prozentualer Anteil deutlich zunehmen würde. Die Erträge der Abgabe würden sich mit der Initiative ungefähr halbieren.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, will aber einen Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe umsetzen: Die Haushaltsabgabe soll ab 2027 schrittweise auf 300 CHF pro Jahr sinken. Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) formulierte zwei Gegenentwürfe (25.400 und 25.433), welche den Initianten stark entgegenkamen und ebenfalls für massive Ertragsausfälle gesorgt hätten. Beide wurden jedoch von der ständerätlichen Kommission (KVF-S) im Februar und April mit Verweis auf den Gegenvorschlag des Bundesrats deutlich abgelehnt, worauf die KVF-N ihre Vorschläge zurückzog.
Das Geschäft geht nun in den Ständerat. Die KVF-S befasst sich bereits am 11. August damit.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Nationalrates. Er lehnt die Initiative entschieden ab. Die damit einhergehende massive Reduktion der Mittel bei der SRG würde den Regionaljournalismus stark gefährden, und dies in Zeiten, in denen mediale Service public sowieso schon stark gefährdet ist. Eine mediale Vielfalt und eine starke viersprachige SRG ist wichtig für eine lebendige Demokratie und eine qualitativ hochstehende journalistische Grundversorgung, insbesondere auch in den sprachlichen Randregionen. Der bundesrätliche Vorschlag, die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte bis zum Jahr 2029 schrittweise auf jährlich 300 Franken zu senken, geht bereits sehr weit, stellt für die SRG eine Herausforderung dar und gefährdet damit die erwähnte journalistische Grundversorgung. Noch weitergehende Kürzungen wären schlicht unverantwortlich.
Die Debatte folgt aufgrund der Initiative einer falschen Reihenfolge: Vor dem Finanzbedarf muss der Leistungsauftrag der SRG definiert werden, aus welchem sich dann der Finanzbedarf ergibt. Die Art und Weise der Finanzierung ist unabhängig vom Finanzbedarf und muss separat geklärt werden. Es ist klar, dass es längerfristig eine alternative Finanzierung zur heutigen Medienabgabe braucht, welche administrativ sehr aufwendig und ineffizient ist.
Der Nationalrat hat eine Motion von Ständerat Matthias Michel (24.3905) 124 zu 66 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Mit dieser wird der Bundesrat beauftragt, ein Pilotprojekt zu initiieren, um das elektronische Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden (E-Collecting) zu erproben. Die E-ID-Vertrauensinfrastruktur soll dazu als technische Grundlage dienen. Der Bundesrat befürwortet die Motion und der Ständerat hatte sie in der Wintersession 2024 angenommen. Der Bundesrat hat in Erfüllung eines Postulates der staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) einen ausführlichen Bericht zur Thematik erstellt.
Eine weitergehende Motion (24.3851) von Ständerat Benjamin Mühlemann wurde ebenfalls angenommen, mit 95 zu 91 Stimmen bei 6 Enthaltungen jedoch nur knapp. Gegen die Motion haben sich Vertreter der SVP und der Mitte wegen staatspolitischer Bedenken ausgesprochen. Die Motion fordert konkret, dass Unterschriftensammlungen künftig über digitale Kanäle stattfinden sollen. Der Bundesrat soll beauftragt werden, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die entsprechende Technologieplattform resp. die notwendigen digitalen Anwendungen einführen. Die SPK-N hatte die Motion dahingehend abgeändert, dass auch künftig Unterschriftensammlungen auf Papier möglich sein sollen. Damit geht das Geschäft wieder in die ständerätliche Kommission.
Position SGV: Der SGV befürwortet beide Motionen mit der Einschränkung, dass Unterschriftensammlungen auf Papier weiterhin möglich sein sollen. Mittel- bis langfristig soll jedoch das E-Collecting zum Standard werden. Heute gibt es eine systeminhärente Missbrauchsgefahr: Jenseits des Abgleichs, ob eine Person in einer Gemeinde lebt und stimmberechtigt ist, können die Gemeinden heute nicht feststellen, ob Unterschriften bei Volksinitiativen oder Referenden gefälscht worden sind; sie können der Bundeskanzlei lediglich Verdachtsfälle mitteilen. Das Potential von E-Collecting ist daher in dieser Hinsicht gross. Auch kann E-Collecting den organisatorischen Aufwand für alle Beteiligten deutlich reduzieren. Bedingung dafür ist, dass die E-ID-Vertrauensinfrastruktur als technische Basis dient. Das Gesetz zur E-ID tritt voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft. Die E-ID kommt also bald.
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen